Zu drei Jahren und drei Monaten Haft hat das Amtsgericht Heilbronn am Montagmittag einen 46-Jährigen Güglinger verurteilt. Der Mann hatte mehrere Brandstiftungen gestanden.
Zuletzt hatte er in einer Julinacht einen Wohnwagen neben einem Wohnhaus in Güglingen angezündet. Der Wohnwagen brannte vollständig aus und die Flammen griffen auch auf einen Teil des Hauses über, in dem eine vierköpfige Familie schlief.
Nur weil die Eltern der fünf- und dreijährigen Kinder wach wurden, konnte sich die Familie rechtzeitig aus dem brennenden Haus retten. Der 43-Jährige Familienvater erlitt jedoch eine schwere Rauchvergiftung, musste stationär behandelt werden und war mehrere Monate krankgeschrieben. Die Frau sowie die beiden Kinder befinden sich nach wie vor in psychotherapeutischer Behandlung.
Motiv
Zum Motiv gab der Angeklagte an, er habe nur unter Alkoholeinfluss gezündelt. Oft habe er nach dem Geschäft schon Bier getrunken und sei dann in Kneipen weitergezogen. Im betrunkenen Zustand habe er auch an Automaten gespielt. Wenn er dort Geld verloren hatte, habe er Frust gehabt.
Wahllos hat der Brandstifter auf dem Weg nach Hause dann Gegenstände angezündet. Mal einen Mülleimer, zwei Mal handelte es sich um die Abdeckplane eines Sportboots. Bis er am 6. Juli den Wohnwagen der Güglinger Familie auswählte.
Der 46-Jährige bereute vor Gericht seine Taten und entschuldigte sich bei der Eltern der Familie, die als Zeugen auftraten. Er sagte, er sei sich über die Folgen seiner Tat nicht bewusste gewesen. Seine Haftstrafe wird der Güglinger wegen seiner Alkoholsucht in einer Entziehungsanstalt verbüßen. Der 46-Jährige war vor mehreren Jahren schon einmal wegen Brandstiftung in seinem damaligen Wohnort Kirchheim am Neckar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.